Aus den Protokollen der Quellen der Justiz
Nach acht Jahren Mitgliedschaft in einem Landesparlament und in einem juristischen Bundesfachausschuß einer im Bundestag vertretenen Partei weiß ich, welche Qualifikationen für die Mitgliedschaft in einem Richterwahlausschuß erforderlich sind: An erster Stelle steht die Parteidisziplin, daß heißt die unbedingte Verpflichtung, durch "Handhochheben" in der Ausschußsitzung das zu vollziehen, was zwischen den Parteien außerhalb dieses Gremiums nach dem Prinzip des "gegenseitigen Gebens und Nehmens" längst vorher abgesprochen war.
Zit. nach: "Politik der Machtsicherung im Richterwahlausschuß", Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13. Juli 2001, S. 49