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Gebrauch oder Mißbrauch der Staatsgewalt?
Offener Brief an den
Referenten im Bundesministerium des Innern, Andreas Klump
aus Anlaß von dessen im Netz unter URL:
http://www.extremismus.com/texte/streitbar.htm
abrufbarem Aufsatz
"
Freiheit den Feinden der Freiheit?
Die Konzeption der streitbaren
Demokratie als demokratietheoretisches Fundament zur
Auseinandersetzung mit politischem Extremismus (1)"
sowie der rechtsbeugenden Verfahrensweise am Amtsgericht Tiergarten
u.a. am 10. März 2003,
Fortsetzungstermin:
Berlin, den 12. März 2003
Sehr geehrter Herr Klump,
aus Anlaß einer Recherche in eigener Sache bin ich auf Ihre
Ausführungen unter "extremismus.com" gestoßen und darf Ihnen zunächst
meine Anerkennung aussprechen, den Versuch zu unternehmen, die
Regierungspolitik zu erläutern. Ihre Argumentation ist - obgleich
dieser wichtige weitere Tatsachen entgegenzuhalten sind - durchaus
nachvollziehbar. Ich darf Sie wie auch Ihre Regierung ermutigen, auf
diesem Weg fortzufahren: Es ist der Weg zur Bewahrung des inneren
Friedens, des Gespräches mit den Betroffenen der Politik, der Weg der
Korrekturen, Reformen und schließlich der Verbesserung der politischen
Mittel zum Wohle der Allgemeinheit, soweit das menschliche Maß die
Hoffnung hierauf zuläßt.
Diese Anerkennung bringe ich Ihnen unbeschadet der Feststellung
schwerster Beeinträchtigungen entgegen, welche der Gedanke einer
freiheitlichen Ordnung durch die auch von Ihnen vertretene Politik
gegenwärtig erleidet. Das im Rahmen der NPD-Verbotsverfahrens sichtbar
Gewordene der tiefen Verstrickung des Staates selbst in Aktivitäten,
die dieser zu bekämpfen sich - zu Recht oder zu Unrecht - zur Aufgabe
gemacht hat, dürfte allgemein aufgefallen sein.
Es gibt aber weitere schwerwiegende Tatsachen, die der gegenwärtigen
Politik entgegenzuhalten sind und ein Umdenken wünschenswert machen:
vor allem die Frage des Verhältnisses der Mittel.
Es gilt zu bedenken, daß staatliche Initiativen - auf welchem Gebiet
auch immer - den Gesetzen des öffentlichen Dienstes gehorchend
einerseits zwar träge, auf der anderen Seite aber auch außerordentlich
gewaltige Instrumente sind. Der Einsatz des Staates, zumal dessen
Repressionsapparates, will gut überlegt sein. Staatliche Maßnahmen
können sich auf Zigtausende Beamte und Zivilangestellte sowie auf
finanzielle Mittel stützen, denen selbst der reichst Privatmann kaum
etwas entgegenzusetzen hat. Der Staat ist nach innen eine derart
gewaltige Institution, daß er - so wie derzeit die USA das Völkerrecht
mißachten - sich jederzeit über die Rechtsordnung hinwegsetzen kann, ohne
unmittelbar oder auch nur mittelfristig Sanktionen zu befürchten.
Da steht auf der einen Seite ein Schriftsteller, ein Verleger, ein
Redakteur - auf der anderen Seite die bewaffnete Macht des
Staates. Wer könnte den erfolgsorientieren Staatsanwalt aufhalten -
der erfahren hat, daß sein Dienstherr eine bestimmte Zeitung für
unerwünscht hält -, der nicht auf den Ausgang des Verfahrens wartet,
sondern das Pressegesetz beiseiteschiebt und das Unternehmen per
Beschlagnahme der Ausrüstung liquidiert?
Sie halten das für undenkbar? Es ist in Berlin wiederholt geschehen;
der Unterzeichner, der am Ende ordentlicher Verfahren stets
Freisprüche bzw. Einstellungen des Verfahrens erlebte, hat an die
Staatsanwaltschaft inzwischen 9 Rechner nebst Drucker, Monitoren,
Modem, Maus, Tastatur und Kopiermaschine verloren, ohne daß diese
selbst nach Verfahrenseinstellung zurückerstattet würden.
Und schlimmer noch: Der Justizapparat, im Unrecht befangen,
verweigert, besessen auf einen Erfolg, um das eigene Unrecht wissend
und dessen Entdeckung fürchtend, dem Unterzeichner inzwischen gar das
Antragsrecht im eigenen Verfahren vor Gericht.
Siehe hierzu die Schriftsätze des Verteidigers, RA Carsten Schrank.
Mein Schluß hieraus: Der Staat hat auf diese Weise mindestens partiell
gerade jene Verhältnissen geschaffen, die er mit dem Konzept der
"streitbaren Demokratie" zu verhindern behauptet. Es ist dies nun aber
- dies meine Überzeugung - kein Zufall, sondern liegt in diesem
Konzept selbst begründet, wächst geradezu notwendig aus diesem
hervor. Es ist dem Übel unter den auch von Ihnen vertretenen
konzeptionellen Einstellungen nicht durch Amtsenthebung einer
einzelnen Richterin oder eines Staatsanwaltes zu begegnen, so sehr
dies als begleitende Maßnahme auch angezeigt sein mag.
Dies zu erläutern, müßte ich etwas weiter ausholen und darf Ihnen,
sollten Ihnen diese Mitteilung erwünscht sein, eine Fortsetzung dieses
Schreibens in Aussicht stellen. Für heute will ich es mit einer
theoretisch inspirierten persönlichen Mitteilung bewenden lassen: Ich
bin ein Gegner des Faschimus, weil dieser ein schwache und
ineffiziente Ordnung ist, der Regelungen unter außerordentlichem
Verschleiß an Ressourcen - vor allem aber an Menschen - erzwingt.
Der verbliebene deutsche Staat hat sich durch die vermehrte
Inkorporation von totalitären Elementen seit Beginn der 90er Jahre
geschwächt. Die gegenwärtige Wirtschaftskrise hat auch und vor allem
eine kulturelle Basis: Der Dramatiker Botho Strauss wie wie der
Filmemacher Hans-Jürgen Syberberg hatten die Gefahr erkannt, bevor
diese sich in den Daten der Wirtschaft oder der Pisa-Studie
ausdrückte. Die Wiederherstellung der Freiheit der Kunst, der
Geschichtsschreibung wie der deutschen Schriftsprache als
Kommunkationsmittel sind daher die zentralen Themen, um den
wirtschaftlichen Anschluß zu schaffen, weit wichtiger als kosmetische
Verschiebungen am Rentensystem, der Arbeitslosen- oder der
Sozialhilfe.
Vielleicht wäre es der theoretischen Diskussion dienlich, würden Sie
einem Termin, welche von der politischen Abteilung 81 der
Staatsanwaltschaft in einer Pressesache angestrengt wurde, einmal
selbst wahrnehmen. Am 20. März 2003 13.15 Uhr im Amtsgericht
Tiergarten, Berlin-Moabit, Kirchstr. 6, bestünde hierzu Gelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Röhler (V.i.S.d.P.), Zeitschrift für Kultur, Geschichte und Politik, Sleipnir, im Verlag der Freunde, Danziger Str. 219, 10407 Berlin, sleipnir@club.lemonde.fr, http://www.sleipnir.netfirms.com
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