Eine neue Ausgabe der STAATSBRIEFE und ein Urteil / Notat 1 zum 22. und 27. April
Daß humanistische Phraseologie sich unter Umständen sehr wohl mit der Parteiergreifung für ein totalitäres System verträgt - und also uns als Freunde der Vielfalt und der Toleranz nicht zu beruhigen vermag - darauf verweist Wolfgang Strauss mit seinem Aufsatz "Fortschreiten des Revisionismus in Russland (5)" in Heft 3/98 der STAATSBRIEFE. Er zitiert dort deren Herausgeber Hans-Dietrich Sander, der in seiner Dissertation des Titels "Marxistische Ideologie und allgemeine Kunsttheorie" u.a . auf das Verhältnis des auch heute noch in Deutschland gerne gespielten Dramatikers Maxim Gorki zum bolschewistischen Staatsschutz einging. Gorki schrieb an Stalin, sich auf den Vorläufer des KGB, die GPU und deren ruchbar gewordenen Terror beziehend: "Die GPU existiert nicht als eine sportliche Einrichtung, die zu ihrem eigenen Vergnügen arbeitet, sondern kraft politischer Notwendigkeit. Als eingefleischter Humanist erwähne ich diese Tatsache mit einer bitteren Träne in der Seele." (S. 17).
Hans-Dietrich Sanders Dissertation und seine Kenntnisse der Materie gewinnen im Zusammenhang mit der Aktivität von Kräften, die auf den Vorwurf, totalitär zu sein, mit Beschlagnahme und Anklage "wegen Verleumdung des Staates" reagieren, unverhofft - und in gewisser Weise unerwünscht - aktuelle Bedeutung. Die These aufzustellen, nach zwei totalitären Systemen (die im übrigen keineswegs ohne alle Verdienste sein müssen, weswegen die Erwähnung des totalitären Charakters auch keine Beleidigung bedeutet) erlebten wir gerade die Vollendung eines dritten, würde vermutlich eine weitere Anklage wegen Verunglimpfung unserer fleißigen Staatsanwaltschaft mit sich bringen. Es wird daher auf diese Bemerkung ebenso verzichtet wie auf die Feststellung, daß nach der eben beschriebenen Zählung das Dritte Reich nicht hinter uns, sondern vor uns liegt - falls es nicht gelingt, die totalitären Bestrebungen zu stoppen, den Mißbrauch der Staatsorgane zum Zweck der Gängelung der politischen Meinungsbildung zu beenden, die Pressefreiheit wieder herzustellen, dem Pressegesetz Geltung zu verschaffen usw.
Gleichwohl sei der politischen Justiz mitgeteilt, was den Liberalen, den Verfechter einer freiheitlich demokratischen Grundordnung vom Anhänger totalitärer Strukturen unterscheidet: Daß er seinem Gegner Rederecht, Handlungsrecht, Lebensrecht, kurz: die volle Teilnahme am politischen und sozialen Leben gewährt.
H.-D. Sanders Beiträge "1848 und 1648", Pasticcio" und "Rezeptionsnotizen" zeigen ihn auf auf der Höhe seines Könnens. Reinhold Oberlercher hat mit "Das Reich der Freiheit" dem ihm ureigenen Raum einen Namen gegeben. Dazu Heinz Boese: "Auf der Suche nach der verlorenen Form in Burgund", Ernst Ludwig Schellenberg: "Die deutsche Mystik" und vieles mehr. Die STAATSBRIEFE bleiben im Hinblick auf die Verbindung von geistiger Dichte, historischem Wissen und Aktualität unvergleichlich.
Daß dem Herausgeber diese Leistung ohne einen Pfennig staatlicher Subvention gelingt, die den meisten philosophisch, historisch oder kulturell anspruchsvollen Zeitschriften in irgendeiner Form zufließen, macht das Unternehmen noch respektabler. Bayern bringt es fertig, einen solchen Mann nicht nur ohne Unterstützung zu lassen, sondern ihn gar auf haarsträubende Weise der Volksverhetzung anzuklagen und zu Haft- und Geldstrafe zu verurteilen. Bedeutet Freistaat frei von der Bindung an Recht und Gesetz, frei von Rücksichten auf die Verfassung, frei von Würde und Anstand?:"8 Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf 2 Jahre Bewährung. 4000 DM an eine Tochtergesellschaft des Roten Kreuzes und Bezahlung sämtlicher Gerichtskosten wg. Volksverhetzung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, geschehen durch die Veröffentlichung des Beitrages "Naht eine deutscher Bürgerkrieg?" von Germar Rudolf, der für die Wissenschaftsfreiheit der Holocaustforschung unter Befolgung des Volksverhetzungsparagraphen plädierte, und der Satire "Wunder der Technik" von Ole Caust, die sich gegen die Greuelpropaganda der Verseifung von Judenleichen widersetzte. Um sie als Straftatbestand erscheinen zu lassen, griff das Urteil zu Textunterschlagungen, Textunterstellungen und Textmanipulationen mittels sinnverfälschender Isolierung von Sätzen." (ebenda, S. 41)
Diese Techniken haben wir als Vorgehen diverser sogenannten Ämter für Verfassungsschutz erlebt. Sie liefern ein weiteres Indiz für die von uns wie von H.- D. Sander ("Freiheit unter Geheimdienstvorbehalt", ebenda, S. 23) kritisierte - tatsächlich verfassungswidrige - enge Verflechtung von Geheimdiensten und politischer Justiz. Sie bilden den Hintergrund der inkriminierten Äußerung, die dieses Land und diesen Staat ins Totalitäre abgleiten sieht. Wir hoffen, Gelegenheit zu haben, am 22. und 27. April auf diese Vorgänge zurückzukommen.
Die STAATSBRIEFE erscheinen im Verlag Castel del Monte, Postfach 14 06 28, 80456 München, Tel.: 089-297350; Fax: 089-21869472; Einzelpreis 15,- DM; Jahresbezug (12 H.) 130,- DM, Schüler usw. 65,- DM
Prozeß gegen Sleipnir am Mittwoch, den 22. April und Montag, den 27. April 1998, jeweils 9.00 Uhr, Amtsgericht Berlin-Tiergarten, Raum I/504 Turmstraße 91