Landauf, landab - Zum Prozeß am 22. und 27. April - Brambers Freie Blätter
Das Berliner Amtsgericht hat mit der Zulassung der Anklage und der Ladung zum Termin "wegen Verunglimpfung des Staates" eine bezüglich Zeit und Ort verfehlte, in der Sache aber interessante Aufgabe gestellt. In dem Aufsatz "Kampf um den Tisch oder wer ist Serge Thion" hatte ich den fortschreitenden Verfall der freiheitlich-demokratischen Grundordnung - insofern diese existierte - und die Machtübernahme durch das organisierte Verbrechen beklagt. In dem Verfahren wird es darum gehen zu beweisen, daß es sich bei den uns zur Kenntnis gekommenen Vorfällen nicht um einzelne Ausrutscher und Mißgriffe örtlicher Vertreter der Macht handelt, sondern daß diese Diskriminierungen, Freiheitsberaubungen, Rechtsbeugungen, Verunglimpfung unbescholtener Personen, Verletzungen der Freiheit der Presse, der Lehre und der Wissenschaft regelmäßigen und systematischen Charakter tragen. Vermutlich ist uns auch nur ein kleiner Teil der Kriminalität von Staatsbediensteten zur Kenntnis gekommen. Daher die Bitte an Sie, uns bei der Sammlung behilflich zu sein: Teilen Sie uns Ihnen bekanntgewordene Übergriffe mit, so daß wir die Vorfälle thematisieren, die Verantwortlichen vor Gericht laden lassen und nach den Hintermännern befragen können.
Prozeß am Mittwoch, den 22. April und Montag, den 27. April 1998, jeweils 9.00 Uhr, Raum I/504 Amtsgericht Berlin-Tiergarten (Moabit), Turmstraße 91, 10548 Berlin
Der Prozeß wirft auch grundsätzliche Fragen nach dem Verständnis des Staates in der Gegenwart auf. Wir haben vor, das Publikum an unseren Überlegungen teilhaben zu lassen und ebenso Ihre Anregungen aufzugreifen und zur Diskussion zu stellen. Zu diesem Zweck wird eine Internet-Edition unter dem Titel "Notate" vorbereitet. Zum Prozeß das Prozeßhafte: Die in diesem Zusammenhang veröffentlichten Überlegungen beanspruchen regelmäßig keine Endgültigkeit, Korrekturen und gar Umwerfendes ist willkommen. Sie erhalten im folgenden mit dem Beitrag von Hans-Uwe Jünger, der ebenfalls als Redakteur und Herausgeber einer Zeitschrift vor Gericht stand, eine Leseprobe. Wer "Notate" regelmäßig zu beziehen wünscht (der Bezug ist kostenlos, um Spenden wird gebeten), einfach die Mitteilung "Notate ein" senden. Bei Abbestellung entsprechend "Notate aus"
(Andreas Röhler)
Hans-Uwe Jünger:
Brambers Freie Blätter
vor Gericht
Das Problem der Anwaltsfindung Wen soll man nehmen, wer engagiert sich für einen? Die Berufung stand an. Die Justizbehörde setzte schon eine Frist. Befragte ich meinen Bekanntenkreis. Ein Rechtsanwalt aus Esslingen habe "einschlägige Erfahrungen". Vorstellungsgespräch. "Die Frist können Sie vergessen", beruhigte er mich, die sei für ihn nicht bindend. Das Gericht wollte mich wieder mal auf die Schnelle überfahren. Ich nannte ihm kurz die Richtung meines Falles: Angebliche Volksverhetzung wegen einer Schrift, deswegen vom Amtsgericht zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt, Berufungsbegehren formal schon eingelegt. Er stellte ein, zwei Fragen, ob ich der alleinige Verfasser sei, kritzelte spärlich etwas vor sich hin, meinte dann: "Wir kommen mit einem Packen von zehn Monaten daher, da geht man auf Bewährung und sagt, der Angeklagte hat seither nichts mehr geschrieben." Ich sah nicht ein, mich derart ins schuldhafte Hintertreffen zu setzen. Darauf gab er wiederum zu bedenken: "Die Richter trinken miteinander Kaffee, da will keiner den andern bloßstellen." Es sei eben schlecht, daß ich ihn nicht schon in der Erstinstanz bemüht habe. "Wissen Sie", fuhr er fort, "die politische Landschaft heutzutage... Ein Beispiel: Findet irgendwo ein Überfall statt, kommen nach einer Weile vielleicht zwei Streifenwagen angefahren; schreit aber einer ‘Heil Hitler!’, fahren sie mit Mannschaftswagen vor, und die Straße wimmelt nur so von Polizisten." Worauf er sich in einem monologischen Plauderstündchen über die Zustände erging und wen die Kanzlei alles aus dem "rechten Lager" verteidigt habe, ob ich diesen oder jenen kenne, was kaum der Fall war, da ich in der Szene nicht sonderlich bewandert. Mein Hinweis, bei mir lägen die Dinge doch spezifisch, drang zu ihm nicht durch. Einen vorbereiteten kleinen Schriftsatz legte er ungelesen beiseite. Er werde sich später damit beschäftigen. Zuletzt kam er wieder auf den Bewährungsansatz zurück, den man sich durch Schweigen erkauft. Ich hielt dagegen, für mich komme nur Freispruch in Frage, da ich nichts Unrechtes getan habe. Worauf er mir im Brustton der Überzeugung versicherte, er werde mich natürlich in meinem Sinne verteidigen. "Einen Anwalt brauchen Sie sowieso, ich mache gleich den Vertrag fertig." Anwaltshonorar DM 5.700,- ab sofort in zwei Monatsraten zu zahlen, plus DM 1.000,- für jeden weiteren Prozeßtag. Hatte gedacht, es handele sich um den Chef der Kanzlei; auf dem zu unterzeichnenden Papier las ich, es war der Sozius gleichen Nachnamens. Er wies mich darauf hin, daß sein Honorar um ein Mehrfaches über den gesetzlichen Gebühren liege, das sei üblich, und daß ein eventueller Kostenerstattungsanspruch gegen die Staatskasse im Falle einer Einstellung des Verfahrens oder eines Freispruches nur in der Höhe der gesetzlichen Gebühren bestehe. Er werde mir Einsicht in die Akten verschaffen, die ich gut durchstudieren und mir Aufschriebe machen solle, was darin stimme und was nicht. Danach werde man sich nicht nur einmal, sondern mehrmals darüber besprechen müssen. Akteneinsicht verschaffte er mir , aber zu den Besprechungen kam es nicht - er hatte ja sein Geld. Ich lieferte einen dreißigseigeitigen Schriftsatz in seiner Kanzlei ab, in dem ich meine Sicht des Falles darlegte und meine Absichten über zu stellende Anträge, Zeugenladung usw., über die sich zu vereinbaren sei. Er weilte da in Urlaub, und bei weiteren Nachfragen wegen einer Besprechung beschied mich seine Sekretärin, er sei vollkommen ausgebucht, ein Tagesprozeß nach dem anderen. Wir verblieben, daß er sich bei mir melden solle, sobald er wieder Zeit habe. Er hatte anscheinend keine . Nachdem ich wieder nachfragte, rief er mich doch einmal an und schrieb mir auch entsprechend, seitens des Berufungsgerichts herrsche "Funkstille". Voraussichtlich werde das Verfahren gegen mich niedergeschlagen, da mache er jetzt nichts, nachher habe man sich die Arbeit umsonst gemacht. Er treffe ja mit denen vom Gericht ständig zusammen und rede mit ihnen. Nun, er war der Fachmann. So verstrich fast ein Jahr - und da erging schon die gerichtliche Ladung an mich außerhalb des Anwaltsweges, worauf ich noch zu tun hatte , überhaupt einen Anwaltstermin zu bekommen, nämlich drei Wochen vor Verhandlungsbeginn; er fiel mehr als dürftig aus: Mein Anwalt stellte ein, zwei Fragen, ob ich der alleinige Verfasser sei, kritzelte spärlich etwas vor sich hin; gerade so wie beim Vorstellungsgespräch zog er die Stereotype ab, als höre er von dem Fall zum ersten Mal - ich traute meinen Augen und Ohren kaum! Inhaltlich und verfahrenstechnisch hatte er nichts zu bieten keine Strategie, nichts. Er saß nur da, und ich wußte nicht im geringsten, wie ich mit ihm daran war. Ich schnitt Punkte meines Falles, etwa den Stellenwert des Zweifels an - er kannte ich damit nicht aus. Anträge wolle er keine stellen, weil man die "sowieso ablehnen" würde. Die Frist für eine erweiterte Zeugenbenennung war inzwischen auch verstrichen. Ich kam auf "Kollektivschuld" zu Sprechen. Er: "Was ist das?" Ich führte meine Reaktion auf Voscheraus Fernsehinterview an, "deutsche Schuld müsse bis ins vierte und fünfte Glied, mindestens hundert Jahre bestraft werden" (Originalton Voscherau). Mein Anwalt: "Ha, da wär ich auch beleidigt , wenn jemand zu mir sagen würde: ‘Fahr zur Hölle’" Den Zusammenhang ließ er außer acht, wandte sich praktisch gegen mich. Ich rekapitulierte den "Öhringer Vorfall". Mein Anwalt: "Bei Ihrer Fähigkeit, sich auszudrücken, Ihrem hohen Niveau, dürfen Sie nicht ausrasten." (Welche Logik!) Dergleichen hätte er mir besser vor einem Jahr gesagt, nicht drei Wochen vor der Berufungsverhandlung. Von seiner Versicherung vor einem Jahr, er werde mich auf jeden Fall in meinem Sinne verteidigen, blieb jetzt nur noch das Bekunden übrig, er werde auf jeden Fall dafür sorgen, daß ich meine Sache ungehindert vortragen könne - ein bißchen wenig für einen Rechtsbeistand, wie mir schien. Ich mußte das erst einmal zwei, drei Tage verdauen und hatte nachgerade den Eindruck, der Anwalt habe mich zu einer Aufkündigung seines Mandats provozieren wollen. Diesen Gefallen wollte ich ihm nicht tun, sondern erwog eine Trennung im gegenseitigen Einvernehmen. Ich schrieb ihm neben kritischen Anmerkungen, wenn er das Mandat los sein wolle, so solle es an mir nicht liegen, ich bitte um Stellungnahme. Statt aber Stellung zu beziehen, nahm er mein Schreiben für das, was er eigentlich erwartet hatte, und schrieb sogleich dem Berufungsgericht, er habe kein Mandat mehr. Außerdem schrieb er mir einen Brief, in dem sich andeutete, was sich später bestätigte, daß er nicht gewillt ist, eine nennenswerte Summe zurückzuzahlen. Und der Gerichtstermin rückte immer näher. Als neuen Wahlverteidiger konnte ich kurzfristig den Dr. Eisenecker aus Mecklenburg bekommen, mir weit genug, um Unabhängigkeit vom Heilbronner Klüngel vorauszusetzen. Es war mir aber der Berufungsrichter Hahn mit der Einsetzung eines Pflichtverteidigers zuvorgekommen, dessen Wunsch, ihn wieder zu entpflichten, der Richter nicht entsprach. Das hatte den Nachteil für uns, daß der Richter gegen meinen Wahlverteidiger terminieren konnte , weil ja der Pflichtverteidiger zur Verfügung stand. Berufungsverhandlung - wie hat man sich’s vorzustellen, was lief ab? - Herein kommt der Richter am Landgericht, Hahn, mit Schöffin und Schöffe, ihres Zeichens Laienrichter aus der Bevölkerung. Der bis in die Haarspitzen voreingenommene Karriere-Richter stellt sich nicht ein, um den Sachverhalt zu ermitteln, sondern um zu verurteilen. Er hat sich dieser Aufgabe verschrieben und tritt an, sie zu erfüllen. So jedenfalls mein Eindruck. Er wurde in der Sache bestätigt. Der Richter hat ein vorgefaßtes Konzept mitgebracht und hierin ist ihm der Angeklagte ein Hindernis, was er mit vorzugsweise vorwurfsvollem Ton zum Ausdruck bringt. Man würde dem Richter schmeicheln, ihn für einen Archimedes zu halten: "Störe meine Kreise nicht!" Hier sind es keine Kreise, sondern ein eckig Zusammengenageltes. Außerdem mag der Richter keine Philosophen. Als er den umstrittenen Text des Angeklagten vorliest, kann er den Namen Descartes nicht aussprechen. Er liest den Namen zögerlich und buchstäblich. Der Richter stellt Fragen, die er nicht ausführlich beantwortet haben will, winkt gleich ab, zeichnet Häkchen auf sein Blatt. Staatsanwalt Ehmann reitet überflüssige Attacken, ob der Angeklagte überhaupt glaube, daß Juden umgebracht worden sind, und ob er sich an den Wiedergutmachungszahlungen störe. De Angeklagte habe gefälligst mit "ja" oder "nein" zu antworten. - Danke, werther Herr, ich habe heute schon gekotzt! Wahlverteidiger Eisenecker hebt die Unverzichtbarkeit des Zweifels für das menschliche Denken hervor und legt die drei Arten von Zweifel dar, die es für den Angeklagten gibt: Den "unwillkürlichen Zweifel" (der Mensch erfährt etwas und sagt , da bin ich mir jetzt nicht mehr sicher), den "Tendenzzweifel" (der Mensch hat sich auf etwas festgelegt und bezweifelt das Gegenteil, um seine Sicht durchzusetzen) und den "philosophischen Zweifel", der als Methode des Infragestellens zum offenen Denken schlechthin gehört. Gerade auf diesen "philosophischen Zweifel" komme es dem Angeklagten an, welcher hinzufügt, daß er in Sachen "Holocaust" einen "Tendenzzweifel" nicht äußere, vielmehr die Grundvoraussetzungen des Denkens geschützt sehen will, und in strittigen Einzelfragen dafürhält, daß man es prüft und klärt, woran er ein Interesse habe und sogar ein Recht darauf, erstens als denkender Mensch, der sich beschäftigen könne, mit was er will, zweitens als "sekundäres Holocaust-Opfer", indem man ihn von Kindesbeinen an in seiner seelisch-geistigen Gestalt damit beschwert und er sozusagen ein "existentielles Bedürfnisrecht" daran erworben habe. Außerdem stellte der Wahlverteidiger fest , daß man den Angeklagten in der Erstinstanz nach der neuen Fassung des "Volksverhetzungsparagraphen" verurteilt hatte, die Lupe Nr. 14 jedoch unter die alte Fassung falle. Der Angeklagte habe sich zwar noch nicht einmal nach der neuen Fassung schuldig gemacht, was aber dahinstehen könne, da die alte Fassung für ihn zuständig sei, in der zur "Volksverhetzung" nicht irgendeine Beleidigung oder Ehrabschneidung gereiche, sondern es muß anderen das Menschsein als solches abgesprochen werden, es muß ein "Angriff gegen den unverzichtbaren und unableitbaren Persönlichkeitskern des anderen" stattgefunden haben, was seitens des Angeklagten offensichtlich nicht gegeben sei. Sowieso kritisiere der Angeklagte in den beanstandeten Textstellen Verhaltensweisen, nicht Personen als solche. Ob es nun jüdisches Dominanzstreben heiße oder japanisches usw., das sei im Grunde dasselbe, und im letzteren Falle würde sich niemand darüber aufregen. Der Angeklagte ergänzte , daß er in der Lupe Nr. 14 weder vom "Judentum" noch von "den Juden" schreibe, obgleich ihm dies in Anklage und Urteil mehrmals vorgeworfen werde, das könne man schwarz auf weiß nachprüfen. Hinsichtlich des beigeordneten Verfahrens über einen Vorfall im Öhringer Amtsgericht, von der Erstinstanz mit zwei Monaten Gefängnis ohne Bewährung anteilig geahndet , blieb es bei dem bekannten Sachverhalt, daß der jetzige Angeklagte und damalige Prozeßbesucher während der richterlichen Urteilsbegründung, die ihn als Zuschauer mit der Behauptung deutsche Kollektivschuld provozierte, fluchtartig den Saal verließ, wo bei ihm Worte wie: "Das ist ja nicht auszuhalten" und "gehen Sie nochmal zur Schule" entfahren sein sollen. Wahlverteidiger Eisenecker wies darauf hin, daß der Angeklagte, was die Zeugenaussagen bestätigten, sehr erregt gewesen sei und schnellstmöglich den Saal verließ, um in nichts hineinzugeraten, seine Worte seien ein "spontaner Aufschrei" gewesen, und er bezweifle überhaupt die Strafwürdigkeit der Worte, zumal auch der betroffene Richter als Zeuge aussagte, er zeige an sich keinen an, der ihm sage, geh nochmal zur Schule, und sich demnach selber nicht sicher sei, ob er denn nun beleidigt worden sei oder nicht. Der Vorfall sei allenfalls als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld zu ahnden gewesen. Der Richter habe den heutigen Angeklagten seinerzeit sogar unbehelligt ziehen lassen, allein dem Staatsanwalt René Stadtmüller sei daran gelegen gewesen, die Personalien des heutigen Angeklagten feststellen zu lassen. Unter sachlichen Gesichtspunkten lag ein Freispruch in der Luft. Man hätte nun plädieren und das Urteil sprechen können. Da leitete der Berufungsrichter Hahn , meinen Wahlverteidiger mit einem Blick lauernden schlechten Gewissens streifend, die Emotionalisierung des Verfahrens ein, indem er um eine Woche vertagte und dem Gericht im sogenannten Selbstleseverfahren das Studium sämtlicher in den Akten befindlicher Lupen-Nummern, die nicht Teil des Verfahrens waren, darunter die verjährten Nummern 1 - 13, aufgab. Es hatten ja der örtliche Kommunisten-Kader Helmut F. Stockmar und die Heilbronner Ortsgruppe von amnesty international, die mich zum "politischen Gefangenen" machen will, das Gericht reichlich mit Lupen versorgt, in denen übrigens auch nichts Strafwürdiges, wohl aber Inopportunes steht. Dieser Stockmar hatte mich zuvor, noch ehe ich die erste Lupe in einer Heilbronner Veranstaltung von ,,Pro Asyl" wegen meiner gegenteiligen Meinung zu "freier Einwanderung nach Deutschland" und "Enteignung der Deutschen" als "Kinderverbrenner" beschimpft und eine pogromatische Hetze im Saal gegen mich betrieben. Was für ein Charakter: Selber aufs Übelste hetzen , und andere wegen angeblicher "Volksverhetzung" bei der Staatsanwaltschaft anzeigen! Durch das "Selbstleseverfahren" wurde von der Sachlage der Lupe Nr. 14 abgelenkt, und mit Dingen, die nicht zur Anklage standen, Stimmung gegen den Angeklagten gemacht. Insbesondere wurden die Schöffen auf jene Weide geführt, in welcher die Gerippe der vor drei, vier Jahren von mir erlegten besagten Heiligen Kühe auf dem Papiere bleichen, denen sich die Schöffen wohl zuordnen mochten. So sprach der Richter denn fortan auffallend oft von Asylanten und Mu1tikultur. Da diese Lupen, wie gesagt, nicht zur Anklage standen, konnten unsererseits keine fundierten Analysen dazu beantragt werden; um so gefälliger vermochten sie Staatsanwalt und Vorsitzendem Richter zur Erzeugung einer Stimmungslage dienen. Den Antrag meines Wahlverteidigers bezüglich der Lupe Nr. 14 ein Expertengutachten nach den Kriterien der Textinterpretation einzuholen, hatte das Gericht mit nachdrücklicher Unterstützung des Staatsanwalts Ehmann abgelehnt: Zum Interpretieren seien sie befugt! Das Berufungsverfahren wurde also am 10.7.97 fortgesetzt und alsbald plädiert. Im deutschen Strafverfahren plädiert der Ankläger nach der Verteidigung, hat also, wie sinnig, in der Regel das letzte Wort. Wahlverteidiger Dr. Eisenecker hielt ein brilliantes Plädoyer fürs Menschenrecht, wobei es dieser Fähigkeit noch nicht einmal bedurft hätte , um die konstruierte Schwachheit der Anklage gegen mich darzutun. Eisenecker bemerkte denn auch nebenbei, es komme ihm vor, als haben sich ein paar Heilbronner "Spießbürger" durch den Angeklagten in ihrem "Frieden" gestört gefühlt. Pflichtverteidiger Göller warnte davor, aus nicht zur Anklage stehenden Texten neue Anklagen zu bilden. Einen Verstoß des Angeklagten gegen die Menschenwürde anderer sehe auch er nicht, weshalb nach seinem Dafürhalten der Straftatbestand der "Volksverhetzung" nicht gegeben sei. Beide Verteidiger plädierten auf Freiruch in allen Anklagepunkten. Nun trumpfte Staatsanwalt Ehmann, Versatzstücke aus diversen anderen Lupen, darunter die Satiren "Helmut Kohl unsicheren Ganges, Angela Merkel, die biertrinkende Madonna von Peter Paul Rubens, und die Süßmuth’sche , die man nicht einmal als Wort zum Sonntag ertragen kann", ineinanderwerfend, mit emotionalen Redeschwällen auf. Der Vorsitzende Richter begleitete die Theatralik des Staatsanwalts mit befriedigtem Schmunzeln, die Schöffin Mann-Haldenwang aus Vaihingen/Enz zeigte sich fasziniert. Sie haben in Heilbronn in Ehmann einen, der unverfroren genug ist, bei welcher Sachlage auch immer, jeden und jedes niederzumachen, wenn "Not am Mann ist", einen proagandistischen Getösmacher ohne jede Hemmung, wenn die Feindbildparole ausgegeben. Der Vorsitzende Richter, zufriedengestellt, wollte schon weitergehen, als sich Dr. Eisenecker nochmals zu einem Nachplädoyer erhob, wie man es in Heilbronn vermutlich noch nicht erlebt hatte und das er in gesetzter Rede mit den Worten begann: "Ich bin entsetzt über das unsachliche Plädoyer des Staatsanwalts", für das er sich als Jurist schäme. Dem Vorsitzenden Richter Hahn fiel darob die Kinnlade herunter und der Kugelschreiber aus der Hand. Da wagte er es nun nicht mehr, mir in Anwesenheit meines Wahlverteidigers auch noch die vorbereiteten richterlichen Gemeinheiten ins Gesicht zu sagen, sondern vertagte die Urteilsverkündung bereits um 13.30 Uhr des 10. auf den 11. Juli 10.00 Uhr, ein Termin den Dr. Eisenecke erklärtermaßen nicht wahrnehmen konnte. Urteilsverkündung durch den Richter am Landgericht Hahn nunmehr am 11.7.97: Berufung wird verworfen, geringfügige Abänderung von 10 auf 8 Monate