
|
Rechtswidrige Suche nach Abonnentendaten
Liberale Traditionen in Berlin mißachtet
Richter Ebsen, der bereits mehrfach rechtswidrige Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse unterzeichnete - die in der Sache ohne Ergebnis blieben, gleichwohl die Redaktionsarbeit stark beeinträchtigten - hat am 23. 6. 2000 einen Durchsuchungsbeschluß zu Heft 5/99 der Zeitschrift Sleipnir unterschrieben, der auf die Feststellung der Abonnentendaten zielte. (Gesch.-Nr.: 352 Gs 3308/00) Dergleichen ist unzulässig, da hier die Daten unbeteiligter Dritter erhoben werden.
Vom Autor des inkriminierten Aufsatzes wurden die im Durchsuchungsbeschluß mit sechs zitierten Worten vage angedeutete Denkweise gerade kritisiert und nicht etwa vertreten. Aber auch im umgekehrten Fall wäre ein Strafverfahren, das allein eine Durchsuchung durch die Polizei hätte rechtfertigen können, zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig gewesen.
Ich bitte Sie, möglichst umgehend zu intervenieren, um weiteren Rechtsbrüchen entgegenzutreten.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Röhler
Anlage: Allgemeine Ausführungen zur Sache
Vergeblich versuchte ich während des Prozesses im Frühjahr die gerade in Berlin einst vorhandene liberale Tradition anzurufen: Wilhelm von Humboldt zu zitieren, ward von der Richterin Brinkmann scharf unterbrochen und ebenso mit Ordnungshaft bedroht, wie entsprechende Ausführungen von Noam Chomsky oder des Leiters der Gedenkstätte Jad Waschem.
Hintergrund des Vorgehens ist offenbar die in maßgebenden politischen Kreisen verbreitete Auffassung, die Weimarer Republik wäre einst an der Demokratie zugrunde gegangen und eine rechtsstaatliche Verfahrensweise daher nur auf dem Papier, nicht aber in der Wirklichkeit akzeptabel. Ein vollkommener Unsinn: Die NSDAP hat nicht die Demokratie, sondern ein Regime von Notverordnungen beerbt. Ein Regim, das - ähnlich dem heutigen - mit Rechtsbeugungen gegen politische Gegner vorging und auf diese Weise den Respekt und die Unterstützung rechtsstaatlich Gesinnter - wie etwa des Generals Ludwig Beck - verlor . Die Weimarer Verfassung - die übrigens nie auf eine rechtsgültige Weise außer Kraft gesetzt werden konnte - ging nicht an zu viel Demokratie, sondern an Tausenden Verhungernden zugrunde, die Opfer eines zynischen, ganz und gar undemokratischen Kalküls alliierter Finanzkreise wurden.
Was die Moabiter Richterin Brinkmann nicht hören wollte, gilt auch für Richter Ebsen und ist daher im Rahmen dieser Beschwerde relevant: "Es sei erlaubt, an dieser Stelle Yehuda Bauer zu zitieren, den Forschungsleiter der Jerusalemer Gedenkstätte Jad Waschem: 'Ich habe für mich gelernt, daß wir alle kleine Teile von Adolf Eichmann und Heinrich Himmler in uns haben, wir haben aber auch kleine Teile der Retter in uns. Und es hängt von uns ab, welche Entscheidungen wir treffen und ob es einen neuen Genozid geben wird.' Ein Teil dieser Entscheidung wird in diesem Gerichtssaal fallen. Die Gefahr ist nicht unerheblich, daß der Staatsanwalt die Werte der Verfassung, die er zu verteidigen verpflichtet wäre, die er aber vielfältig verletzt, in Mißkredit bringt." (Antrag vom 9. 3. 00 zu 81 Js 1234/98, 272 Ds 648/99, Amtsgericht Berlin-Tiergarten)
Indem die politisch Verantwortlichen der Bundesrepublik - statt die Verantwortung für die unerfreuliche Entwicklung zu übernehmen, die rechtswidrige Parteiendiktatur aufzulösen und dem Auftrag des Grundgesetzes nachzukommen - zum Aufstand, bzw. zum Putsch gegen das eigene Volk aufrufen, rücken sie an die Stelle von Papens und Brünings als Wegbereiter und Steigbügelhalter einer weiteren offenen Diktatur.
Wie erst jetzt bekannt wurde, unterzeichnete Richter Ebsen bereits am 23. Juni d. J. einen gegen die Sleipnir-Redaktion gerichteten Durchsuchungsbeschluß, der eine weitere schwerwiegende Verletzung der Strafprozeßordnung, des Presserechts wie des Datenschutzes bedeutet.
Zur Begründung dient die Einleitung von E.P.Koch zum Aufsatz "Die Gerichte erledigen das Geschäft der Antisemiten", der in Sleipnir 5/99 erschien und illegale, zum Nachteil der jüdischen Bevölkerung geübte Justizpraktiken kritisierte. Vom Autor des inkriminierten Aufsatzes wird die im Durchsuchungsbeschluß mit sechs zitierten Worten vage angedeutete Denkweise gerade kritisiert und nicht etwa vertreten.
Soll eine Kritik des Antisemitismus in Deutschland fortan verboten sein, damit dieser fortan freie Bahn habe? Es fällt auf, daß die Herrschenden reichlich Drohgebärden "gegen rechts" zur Schau stellen, eine argumentative Auseinandersetzung mit der Rechten aber nicht stattfindet. Wie das Vorgehen gegen die Zeitschrift Sleipnir zeigt, in der die Auseinandersetzung zwischen Linken und Rechten geführt wird, in der von Beginn an Juden und Deutsche, Nationale und Internationalisten, Antifaschisten und Ganzheitliche, Demokraten und Monarchisten miteinander und in herzlichem Gegeneinander schreiben, ist diese Auseinandersetzung offenbar nicht erwünscht.
Im beanstandeten Aufsatz heißt es zu Satzanfang "In dieser zeitgeschichtlichen Rezeption ..." - "dieser" meint hier unzweideutig die vom Autor Koch kritisierte, weil auf Kosten der authentischen Opfer veranstaltete Instrumentalisierung des historischen Geschehens zu illegitimen Zwecken. Nur in dieser abzulehnenden und vom Autor abgelehnten verkehrten Sicht wird Auschwitz zu einem Glücksfall - für den Autor Koch wie für die Sleipnir-Redaktion aber ist es unmißverständlich eine Katastrophe, deren Opfer in ihrer Gesamtheit - nebst den bis heute weitestgehend verschwiegenen Opfern zynischen Massenmords - Gegenstand des Gedenkens, nicht aber der Geschäftemacherei sein sollten. Gegen eine oberflächliche Betrachtensweise, die Fälschern vom Format Bruno Doessekers - "Binjamin Wilkomirski" - auf Kosten der Gesamtheit der Opfer und mit dem Ziel der Profitmaximierung eine Bühne verschafft, wendet sich der Autor Koch, die Tendenz mancher deutscher Richter beklagend, zum "guten Zweck" das Recht zu beugen. Damit diskreditieren diese Richter die Voraussetzungen ihrer Tätigkeit und schädigen gerade jene Menschen, zu deren Gunsten die illegitimen Maßnahmen angeblich ergriffen werden.
Kritisiert wird die Vermengung von historischem Geschehen und erzählender Literatur, bzw. Religion. Beides ist in einer freiheitlich demokratischen Normen genügenden Ordnung zu trennen; ihre staatlich sanktionierte Vermischung führt zu Totalitarismus, zu religiösem und nationalem Fanatismus und Faschismus. Der Durchsuchungsbeschluß konnte nur durch Fortlassung des Satzanfanges und überhaupt des Kontextes den Anschein einer Begründung erhalten.
Auf die Praxis der Instrumentalisierung ist in den letzten Jahren von einer Reihe namhafter Publizisten aller politischen religiösen und nationalen Bekenntnisse aufmerksam gemacht worden. Eine Kritik von mutmaßlich jüdischer Seite unter dem Titel ¯Die Gerichte erledigen das Geschäft der Antisemiten" wurde vom inkriminierten Aufsatz kommentiert und eingeleitet. Einen Straftatbestand im Sinne des § 130 StGB kann eine solche Kritik unwürdigen Verhaltens nicht erfüllen, dem Durchsuchungsbeschluß fehlt jede Rechtsgrundlage.
Ungesetzlich ist auch der im Beschluß angegebene Durchsuchungszweck, allgemeine Daten zu erheben, wobei lediglich von ¯die Zeitschrift" die Rede ist, ¯an wen verbreitet""usw. Auf dieser Basis wurde - wie bereits mehrfach in der Vergangenheit - rechtswidrig die allgemeine Redaktions- und Kundendatei mit sämtlichen Daten beschlagnahmt. Es handelt sich hier um Daten unbeteiligter Dritter, die auf keine Weise für das Zustandekommen des fälschlich inkriminierten Aufsatzes haften und daher auch nicht in eine Strafverfolgung einzubeziehen sind. Der Beschluß in dieser Form stellt den Versuch einer vorsätzlichen Verletzung der Menschenwürde, der Vorschriften zum Schutz des Redaktionsgeheimnisses, aber auch weiterer fundamentaler Normen einer geregelten Strafverfolgung dar. Es wird die unverzügliche Klärung der Vorgänge, die Aufhebung der Beschlagnahme und eine Entschädigung für die erlittene Schädigung durch die Strafverfolgungsmaßnahmen verlangt.
Illegitime Maßnahmen schädigen die Allgemeinheit. Willkürliche, auf Sinnentstellungen gestützte Beschlagnahmen können kein geeignetes Mittel sein, die Interessen der in Deutschland und der Welt lebenden Juden zu vertreten.
Erfreulicher Weise wird der Ernst der Lage inzwischen auch von Feuilletonisten erkannt, die sich bislang eher mit Schöngeistigem denn mit oft unappetitlichen historischen Tatsachen befassten. ¯"Daß in Berlin die Gesammelten Werke von Wilhelm von Humboldt nur mit Mühe zu finden sind, jedenfalls aber nicht im Lesesaal beider Häuser der Staatsbibliothek, ist auffällig", bemerkte Henning Ritter am 2.8.00 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Die Mißachtung freiheitlicher Gesinnung ist das Markenzeichen illegitimer Machtausübung.
Zeitschrift für Kultur, Geschichte und Politik,
Sleipnir