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Offener Brief an die American Civil Liberties Union - ACLU
An Colleen K. Connell, 180 N. Michigan Ave., Suite 2300 Chicago, IL 60601 Phone: 312-201-9740 E-mail: acluofillinois@aclu-il.org
Sehr geehrter Frau Colleen K. Connell,
ich habe erfahren, daß Ihre Organisation es abgelehnt hat, Germar Rudolf bei der Verteidigung seines in der UN-Menschenrechtserklärung, der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und weiteren elementaren Vorschriften verbrieften Rechtes auf Freiheit der Lehre und Forschung über die Geschichte beizustehen.
Ohne mit Germar Rudolf in allen Fragen übereinzustimmen, bedaure ich Ihre Ablehnung außerordentlich.
Das Recht der Rede und das Recht, ohne staatliche Bevormundung Zeitschriften und Bücher zu beziehen und zu lesen, gehört zu den elementarsten Menschenrechten. Ohne dieses Recht ist nicht nur die Freiheit der Menschen beseitigt, es hörte damit das Menschsein selbst auf. Ohne die Freiheit der Information kann die Beurteilung der eigenen Lage, kann das Denken nicht gelingen; der Unterschied zum Tierreich verschwände.
Der Verhaustierung der Menschen - welche die modernen Herrschaftstechniker betreiben - entgegenzuwirken, ist die Freiheit der Rede und des Zugangs zu den Informationen zu verteidigen.
Vom Tod des britischen Biowaffenexperten Kelly werden sie gehört haben. Um Forschungen und offenbar unliebsame Erkenntnisse geht es auch im Falle Germar Rudolf, um dessentwillen ich ihnen diesen Brief sende.
Germar Rudolf wurde ursprünglich für einen Text verurteilt, dessen Autorschaft er bestreitet. Seine Forschungsergebnisse - er hatte im Auftrag eines Rechtsanwalts eine kriminaltechnische Untersuchung an einem bestimmten Ort ausgeführt - sind zwischenzeitlich von einem weiteren namhaften Autoren, dem Spiegel-Redakteur Fritjof Meyer, bezüglich dieses Ortes bestätigt worden.
Trotzdem wurde und wird Germar Rudolf weiter verfolgt, und zwar nach einer Strafvorschrift, die unmittelbar an die Nürnberger Rassegesetze der Nationalsozialisten anknüpft, auf diese im Gesetzestext selbst Bezug nimmt und sich mit diesen zu rechtfertigen versucht.
Der § 130 des Strafgesetzbuches der BRD knüpft unmittelbar an den Rassebegriff des Nationalsozialismus an, greift diesen auf, bezieht aus den Nürnberger Gesetzen seine Begriffsbestimmung und wendet diese in diskriminierender Weise gegen alle, die zur NS-Zeit nicht aus rassischen Gründen verfolgt worden wären. D.h. die Rassendiskriminierung wird fortgesetzt. Negativ diskriminiert wird derzeit nicht eine zuvor größtenteils wohlhabende und einflußreiche Minderheit, sondern die Mehrheitsbevölkerung.
Von der UN-Deklaration der Menschenrechte über die Europäische Menschenrechtskonvention bis zum Grundgesetz der Bundesrepublik sind Gesetze von der Art des § 130 StGB, der seine Anwendung nach den Auswahlkriterien der Nürnberger Rassegesetze bestimmt, verboten.
Rechtswirksam ist die Verurteilung Germar Rudolfs damit bereits aus diesem Grunde nicht; eine fortgesetzte Verfolgung aufgrund derartiger menschen- und völkerrechtswidriger Ausnahmegesetze sollte nicht toleriert werden. Ich bitte im allgemeinen Interesse um Ihre Aufmerksamkeit.
Berlin, den 16. Februar 2005Andreas Röhler
Zeitschrift für Kultur, Geschichte und Politik, Sleipnir
Keine neue Gestapo, keine neue Stasi,
keine politische Justiz!